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Literarische Besprechungen. 89
welches doch vielleicht auch unter den Ursachen der aufrechten Haltung zu nennen
1st, wird gar nicht gesprochen.
id Die beiden letzten Abschnitte handeln ,von den Ursachen der Aufrichtung des
Kórpers im Primatenstamm* und ,von den Ursachen der aufrechten Gangart des
Menschen“, Hier bleibt nach den eigenen Worten des Verfassers „der Phantasie ein
weiter Spielraum“. Bemerkenswert ist aus diesen Ausführungen, daß der Vorfahr
des Menschen unzweifelhaft ein Baumtier war. Die Fähigkeit zu klettern, welche
„bei einigen niederen Rassen noch verhältnismäßig gut entwickelt“ ist, soll ein Rest
aus der Zeit des Baumlebens sein; Fühigkeit der Opposition der groBen Zehe soll
»bei einigen Naturvólkern in letzten Resten noch“ bestehen, und ,auch bei Kindern*
Wahrgenommen werden.
: H. Virchow.
Leonhard Adam. Josef Kohler und die verglei-
chende Rechtswisssenscehaft. Zeitschrift für ver-
gleichende Rechtswissenschaft. XXXVII. Band, I. u. Il. Heft
Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke 1919, S. 1—31.
ax Schmidt. Die Bedeutung der vergleichenden
Reohtswissenschaft für die Ethnologie. Ebendort
. S. 348—315. |
Richard Thurnwald politische Gebilde bei Natur-
Völkern. Ein systematischer Versuch über die Anfänge des
Staats, (auf Grund eigner Forschungen in der Südsee). Ebendort
S. 376—408. |
lo Als Festgabe für Josef Kohler zum siebzigsten Geburtstage hat die Schrift-
éltung der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, für die jetzt Dr. Leon-
ard Adam verantwortlich zeichnet, das I. u. IL. Heft des siebundreißigsten
'andes der Zeitschrift erscheinen lassen, der auBer den oben angegebenen drei Auf-
Jatzen, noch eine Übersetzung der Reden des Isaios, eine Mitteilung über eine neue
Indisehe Rechtsquelle und die Bearbeitung eines Papyrus der Hamburger Stadt-
ibliothek enthalt. | |
von L In dem ersten Aufsatze sucht der Verfasser nicht nur dem Leser einen Begriff
leh dem vielseitigen und eigenartigen Schaffen Kohler’s zu geben, den er als einzigen
Denden ethnologischen Rechtsforscher großen Stils feiert, sondern vor allem auch
i Stellung zu prüzisieren, die Kohler in der Entwicklung der ethnologischen
se htsforschung zum in sich geschlossenen Zweige der allgemeinen Rechtswissen-
aft zukommt. Der Verfasser stimmt Kohler zu, wenn er das Erscheinen von
d Chofens ,Mutterrecht* (1861) als die Geburtsstunde der ethnologischen Rechts-
o TSchung bezeiehnet. Er nennt dann Albert Hermann Post als zweiten
ARR Pionier dieser Wissenschaft. Wührend aber bei Post das reiche Vergleichs-
iy regellos nur als Beispiele zu den einzelnen Kapiteln herangezogen sei, habe
er R ohler yon Anfang an der Spezialarbeit zugewandt und in Einzeldarstellungen
zu AM der Naturvolker das für die Vergleichung notwendige Tatsachenmaterial
teren er fen sich bemüht. Und in der That, er hat Großes auf den von ihm betre-
m jJ SC erreicht. Staunend stehen wir vor der Fülle der Leistungen. Wir hatıen
NOME ilar zu seinem Feste noch lange Jahre gleich frischen Geistes und gleich
od Bren Schaffens, wie bisher gewünscht und müssen mit Trauer melden, daß der
auch ihn dahingerafft hat.
Bücher is dem zweiten Aufsatze sucht. der Verfasser Professor Max Sch m id t zu-
als die Listen was wir unter Ethnologie zu verstehen haben, und definiert sie
ulturkr ehre von den willkürlichen Lebensüuferungen der auBerhalb des europäl-
scha. reises stehenden Menschheit. Die Aufgabe der vergleichenden Rechtswissen-
.
andererseits sei, sämtliche Erscheinungsformen des Rechts, mögen sıe noch so