Volltext: Zeitschrift für Ethnologie der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde und der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, 119.1994

   
   
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Rechtspluralismus 
Analytische Begriffsbildung oder politisch-ideologisches Programm? 
Franz von Benda-Beckmann 
Department of Agrarian Law, Wageningen, Agricultural University, 
PO.B. 8130, NL-6700 EW Wageningen, Niederlande 
Abstract. The article discusses the concept of ‘legal pluralism’. Introduced as a sensitizing concept with 
modest ambitions, the appropriateness of the concept has become subject of a heated debate, in which 
the notion of legal pluralism is politicized and ideologized. The article discusses the underlying tension 
between attempts to develop ‘legal pluralism’ on the one hand as an analytical concept for the description 
and analysis of complex normative systems, and as a political-ideological programme on the other. 
Underlying most of the discussions is the unwillingness to distinguish between law or legal pluralism as 
an analytical notion and as empirical social and political phenomenon. The author argues that if analytical 
equivalence and political equivalence of variations in law can be kept apart, the concept of legal pluralism 
is a useful tool for legal anthropological analysis. 
Einleitung 
Mit dem Titel meines Vortrages! habe ich das Spannungsfeld anzudeuten versucht, in 
welchem sich Diskussionen über den Begriff und die Erscheinungsformen von Rechts- 
pluralismus abspielen. Es geht dabei, einerseits, um begriffstheoretische Überlegun- 
gen, inwieweit die in den meisten heutigen Gesellschaften angetroffene Komplexität 
von Regeln, Prinzipien, Institutionen und Prozeduren sinnvollerweise mit diesem 
Begriff angedeutet werden kann. Dies ist im wesentlichen eine erweiterte Diskussion 
über den Begriff des Rechts. Die in den früheren Diskussionen — ich erinnere nur an 
die Namen Malinowski, Radcliffe-Brown, Evans-Pritchard, Pospisil, Hoebel, Seagle, 
Bohannan — im Vordergrund stehende Frage, ob die ,primitiven' afrikanischen oder 
  
jn Vortrag gehalten auf der Gemeinsamen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerkunde, der 
Österreichischen Ethnologischen Gesellschaft, der Anthropologischen Gesellschaft in Wien, und der 
Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte. Leipzig, 3. bis 8. Oktober 1993. 
? Diese Frage wird in allen Übersichtsartikeln ausführlich diskutiert. Siehe Nader (ed.) 1965, Moore 
1970, Schott 1970, F. von Benda-Beckmann 1981. Teil dieser Diskussion war die Frage, inwieweit west- 
liche juristische Kategorien zur Beschreibung und Analyse afrikanischer Stammesgesellschaften verwen- 
et werden kónnten. Hierüber entstand die sogenannte Gluckman-Bohannan-Kontroverse (siehe 
Gluckman 1969, Bohannan 1969). Die wohl sinnvollste Lósung dieses Problems ist die Verwendung 
Zeitschrift für Ethnologie 119 (1994) 1-16 © 1995 Dietrich Reimer Verlag 
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